DSGVO Schulung

Die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter:innen in Sachen Datenschutz & Datensicherheit ist uns ein großes Anliegen. Denn nur mit Hilfe von DSGVO Schulungen kann ein Bewusstsein für Gefahren geschaffen und demzufolge Verbesserungspotentiale ermittelt werden. Schließlich laufen Sie ohne eine regelmäßige DSGVO Schulung Gefahr, dass sich die vorhandenen Schwachstellen und das fehlende Wissen zu Datenschutzpannen entwickeln.
Die Mitarbeiter Ihres Unternehmens werden bei unserer DSGVO Schulung mit allen relevanten Datenschutzvorschriften und deren praktischer Umsetzung bekannt gemacht und erhalten nach einem Leistungsnachweis ein Datenschutz-Zertifikat. So können Sie gewährleisten, dass Sie sich stets auf dem aktuellen Stand aktueller Entwicklungen bewegen.
Profitieren auch Sie von unserer DSGVO Schulung und vermitteln Sie so Ihren Mitarbeitenden alles Relevante rund um das Thema Datenschutz & Datensicherheit.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Von der Erstberatung über die Projektbegleitung bis hin zu kontinuierlichen Verbesserungen oder die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite.

VELIT Consulting

Genau die passende Schulung für Sie

Mit den DSGVO Schulungen von VELIT Consulting qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen individuell rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit. Wir erarbeiten für Ihr Unternehmen Schulungskonzepte, welche genau auf Ihre Wünsche abgestimmt sind. Dafür bieten wir unterschiedliche Modelle an.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

IT-Sicherheit

Datenschutz

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DSGVO

Die DSGVO wurde am 14. April 2016 als Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet, trat daraufhin am 24. Mai 2016 in Kraft und soll der Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten dienen. Die DSGVO kommt seit dem 25. Mai 2018 zur Anwendung und soll so einerseits den Verbraucherschutz stärken und andererseits den innereuropäischen Verkehr personenbezogener Daten über die Landesgrenzen der Mitgliedsstaaten hinweg genauso ermöglich, wie der Verkehr solcher Daten innerhalb eines Mitgliedsstaates.

Da es sich bei der DSGVO um eine Europäische Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, d.h. die DSGVO muss nicht zuerst in nationales Recht umgesetzt werden. In der DSGVO sind aber Öffnungsklauseln enthalten, die den nationalen Gesetzgeber dazu ermächtigt, die Regelungen der DSGVO zu konkretisieren und zu ergänzen. Der deutsche Gesetzgeber musste also, wie die anderen nationalen Gesetzgeber, neue nationale Gesetze erlassen, um die Vorschriften aus der DSGVO mit dem bestehenden deutschen Recht in Einklang bringen zu könenn. Das nationale Gesetz zum Datenschutz in Deutschland heißt Bundesdatenschutzgesetz-neu.